Wohngebäudeversicherung für Eigentümer in Weimar
Für Eigentümer:innen ist die Wohngebäudeversicherung eine der wichtigsten Absicherungen rund um die Immobilie. Sie schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, fest eingebaute Teile und oft auch Nebengebäude – vor typischen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. In in Weimar verlangen viele Banken eine Wohngebäudeversicherung sogar als Voraussetzung für eine Baufinanzierung.
Gleichzeitig unterscheiden sich Tarife stark: Leistungsumfang, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteine wie Elementarschäden oder Photovoltaikschutz sind nicht immer identisch. Wer sein Haus optimal absichern möchte, sollte deshalb genau prüfen, was im Vertrag steht.
1) Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Versichert ist das „Gebäude“ – also alles, was fest mit dem Haus verbunden ist. Dazu gehören in der Regel:
- Dach, Außen- und Innenwände, Decken, fest verbundene Bauteile
- Heizungsanlage, fest verlegte Leitungen, fest verklebte Bodenbeläge
- Sanitäreinrichtungen, fest eingebaute Küchen
- teilweise auch Garage, Carport oder Gartenhaus (abhängig vom Tarif)
Der bewegliche Hausrat – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte – wird nicht über die Wohngebäudeversicherung, sondern über eine separate Hausratversicherung abgesichert.
2) Welche Gefahren deckt die Police ab?
Der Basisschutz umfasst üblicherweise die klassischen Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, bestimmungswidrig austretendes Wasser)
- Sturm & Hagel (ab einer bestimmten Windstärke)
Durch Zusatzbausteine lässt sich der Schutz erweitern, etwa um:
- Elementarschäden (Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben je nach Bedingungen)
- Vandalismus nach Einbruch
- Schäden an Photovoltaik- und Solaranlagen
Gerade der Elementarschadenbaustein wird in vielen Regionen immer wichtiger, kann aber in Risikogebieten teurer oder nur eingeschränkt verfügbar sein.
3) Versicherungssumme & Unterversicherungsverzicht
Die Versicherungssumme sollte dem Wiederaufbauwert des Gebäudes entsprechen – also den Kosten, die entstehen würden, wenn das Haus heute neu gebaut werden müsste.
- Oft wird mit dem gleitenden Neuwert gearbeitet, der sich an Baupreisindizes orientiert.
- Berechnungsgrundlagen sind meist Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und ggf. der historische „Wert 1914“.
- Ist die Summe zu niedrig, droht Unterversicherung: Im Schadenfall ersetzt der Versicherer dann nur einen Teil der Kosten.
? Tipp: Achte möglichst auf einen Unterversicherungsverzicht im Vertrag, wenn alle Angaben (z. B. Wohnfläche) korrekt gemacht wurden. Das reduziert das Risiko, im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
4) Selbstbeteiligung, Pflichten & typische Ausschlüsse
Viele Verträge enthalten eine Selbstbeteiligung, um die Prämie zu senken. Gleichzeitig gibt es Pflichten (Obliegenheiten), die Eigentümer:innen einhalten müssen:
- Schutz vor Frostschäden (z. B. rechtzeitiges Absperren und Entleeren von Leitungen)
- regelmäßige Wartung von Dach, Dachrinnen und Leitungen
- unverzügliche Meldung von Schäden an den Versicherer
Typische Ausschlüsse können sein: vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bestimmte allmähliche Schäden oder in älteren Tarifen auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Moderne Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit oft mit ein – allerdings meist mit Höchstgrenzen.
5) Besonderheiten bei vermieteten Immobilien
Wenn du dein Haus oder einzelne Wohnungen vermietest, kommen zusätzliche Punkte hinzu:
- Möglichkeit, Mietausfall nach einem versicherten Schaden mitzuversichern
- Abstimmung mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Unfälle auf dem Grundstück abdeckt
- Korrekte Umlage der Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung, sofern vertraglich vereinbart
Gerade bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen, damit sowohl Eigentümer:in als auch Mieter:innen im Schadenfall gut abgesichert sind.
6) Wann sollte der Vertrag überprüft werden?
Eine regelmäßige Überprüfung der Wohngebäudeversicherung ist sinnvoll – insbesondere nach größeren Veränderungen:
- Umbauten oder Anbauten (Dachausbau, Wintergarten, Anbau)
- Installation einer Photovoltaikanlage oder anderer Technik
- Nutzungsänderung (z. B. von Eigennutzung zu Vermietung)
- deutlich gestiegene Baupreise oder erhöhte Materialkosten
Nur wenn der Versicherer über relevante Änderungen informiert ist, kann er im Ernstfall den kompletten Schaden regulieren.
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Mehr zur Absicherung von Mieter:innen, Eigentümer:innen und Vermieter:innen findest du im Ratgeber „Versicherung & Risiko in Weimar“.